Landwirtschaftliche Buchstelle

Finanzbuchhaltung
  • Erstellen der laufenden Buchhaltung in jeder Art von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit dem speziell auf Land- und Forstwirtschaft zugeschnittenen System nlb („Neue Landbuch Gesellschaft mbH“)
  • Nutzung des Kontoauszugsimportes und Übertragung Ihrer Bankdaten direkt in die Buchhaltung
  • Scannen der Belege mit Hinterlegung direkt hinter der Buchung
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Erstellung und Auswertung der Buchhaltung, insbesondere Geldrückberichte und betriebswirtschaftliche Auswertungen mit Vorjahres- und Mehrjahresvergleichen
Bilanzen/Jahresabschlüsse
  • Erstellung und Besprechung mit Analyse der jährlichen Jahresabschlüsse/Bilanzen, insbesondere im BMEL-Format
  • BMEL-Format: ausführliche textliche Ergänzungen und Erläuterungen mit hoher Aussagekraft für den Auftraggeber, die Bank und das Finanzamt, insbesondere: rechtliche und steuerliche Verhältnisse, Erläuterungen von Besonderheiten im laufenden Geschäftsjahr, Naturalberichte, ausführlichste Inventuren, Zusammenstellung der bewirtschafteten Flächen, Übersicht der Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten (mit Darlehensbetrag, Laufzeit, Zinssatz und Zinsbindung, Darlehensständen und Tilgungen im laufenden Jahr)
  • Zweijahres- und Mehrjahresvergleich
  • Prüfung der Einhaltung der Vieheinheitengrenzen in der Land- und Forstwirtschaft
Planungsrechnung
  • Mehrjährige Planungsrechnungen – monatlich, vierteljährlich, jährlich – basierend auf der laufenden Buchhaltung oder bei Neugründung; Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen mit den notwendigen finanziellen Folgen (Liquidität / Rentabilität)
Umsatzsteuer
  • Erstellung und Übermittlung der notwendigen gesetzlichen Umsatzsteuererklärungen (Voranmeldungen, Jahreserklärungen, Zusammenfassende Meldungen); Durchsetzung der Erstattung von Vorsteuerbeträgen bei Investitionen
  • Umsatzsteuerverprobung und Beratung der Alternativen „Pauschalierung – Regelbesteuerung“, insbesondere bei größeren Investitionen
Einheitsbewertung / Grundsteuer
  • Erstellung aller Arten von Einheitswerterklärungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, gewerblich genutzte Gebäude, Wohnhäuser, Mietimmobilien sowie Erklärungen über Tierhaltung
  • Prüfung von Einheitswertbescheiden und Stellung erforderlicher Anträge auf Wert- und Artfortschreibungen
Einkommensteuer / Einheitliche und gesonderte Feststellung
  • Erstellung der jährlichen Anlage L zur Steuererklärung
  • Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen für (Teil-) Verpachtungsbetriebe
  • Gewinnermittlungen nach § 13a EStG (= besonderer Schwerpunkt)
  • Prüfung Ehegattenveranlagung (Wahl Zusammen- bzw. Einzelveranlagung)
  • Nutzung und Optimierung von Verlusten, insbesondere Verlustvor- und Rücktrag mit Wahlrechtsausübung
  • Zusammen- und Einzelveranlagung, Verteilung von Erhaltungsaufwendungen im Bereich Vermietung
In­ves­ti­ti­onen/Fi­nan­zie­rung
  • Mithilfe und Beratung bei größeren Investitionen einschließlich Finanzierung, ggf. mit Planungsrechnung für mehrere Jahre
  • Rechtsformwahl, insbesondere bei (größeren) Wachstumsschritten
  • Vergleich Finanzierung – Leasing
Lohn­buch­hal­tung
  • Abrechnung jeder Art von abhängigen Beschäftigungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich, insbesondere auch Saisonarbeitskräfte, ausländische Arbeitnehmer, Minijobs
  • Berücksichtigung sozialversicherungsrechtlicher Vorgaben im landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Bereich, auch im Hinblick auf spätere Rentenanträge
  • Durchführung von Sozialversicherungs- und Lohnsteuerprüfungen, i. d. R. in unserem Hause
Rechts­form­wahl
  • Zielgerichtete Begleitung der Wahl Ihrer Rechtsform im landwirtschaftlichen und angrenzenden Unternehmen, z. B. Lohnunternehmen, Handelsgeschäft, Vertriebsunternehmen, Biogas, Photovoltaik, Windenergie, Verpachtung
  • Berücksichtigung der wesentlichen Besteuerungsfolgen bei Einkommen- / Körperschaft- und Umsatz- sowie Grunderwerbsteuer
  • Berücksichtigung von Überlegungen zur Nachfolgegestaltung
  • Betriebsteilungen: Gründung eines weiteren (landwirtschaftlichen oder gewerblichen) Betriebes, einer Tierhaltungskooperation nach § 51a Bewertungsgesetz (BewG)
  • Umwandlung von Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft und Gewerbe, insbesondere Einbringungsvorgänge in Personengesellschaften (GbR, KG, GmbH & Co. KG, OHG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, UG)
Ver­trags­ge­stal­tung
  • Sehr viel Erfahrung bei der steuerrechtlichen Mitgestaltung von Gesellschafts-, Arbeits-, Darlehens- und Mietverträgen
  • Steuerrechtliche Begleitung der Nachfolgegestaltung im unternehmerischen und privaten Bereich
  • Schwerpunkt in der Vorbereitung, Besprechung und Durchführung von Hofübergaben / Hofübertragungen, speziell unter Berücksichtigung der Höfeordnung, i. d. R. mit enger Zusammenarbeit des Rechtsanwaltes / Notars
  • Prüfung und Analyse erbschaftsteuerlicher / schenkungsteuerlicher Fragestellungen, insbesondere Verschonung von betrieblichem Vermögen (Landwirtschaft, Gewerbe, freier Beruf) mit der erforderlichen Deklaration in den Erklärungen zur Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und gesonderten Feststellung von Grundbesitzwerten
Steuer­liche Prü­fun­gen
  • Betreuung steuerrechtlicher Außenprüfungen, insbesondere Umsatzsteuersonderprüfung, Lohnsteuerprüfung und steuerliche Betriebsprüfung
Spezialitäten in Land- und Forst­wirt­schaft
  • Betriebsaufgabe im Ganzen, insbesondere bei kleineren landwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Flächen insgesamt verpachtet sind
  • Prüfung von Betriebsaufgaben der Landwirtschaft in verjährter Zeit, insbesondere bei anstehenden (Bau-) Landverkäufen
  • Reinvestition bei Flächenverkauf, um Steuerzahlungen an das Finanzamt zu vermeiden oder (deutlich) zu verringern
  • Gründung und Durchführung von Tierhaltungskooperationen nach § 51a BewG
  • Lösungen umsatzsteuerlicher Fragen, insbesondere bei Abgrenzung Pauschalierung – Regelbesteuerung, ökologischer Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen,
  • Private und betriebliche Vermögensplanung mit besonderem Schwerpunkt der Vermeidung von Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Abgabenrechtliche Analysen bei Fragestellung zur Änderung / Korrektur von Steuer- und Feststellungsbescheiden der Finanzverwaltung

 

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